Weitere Informationen zum Coronavirus

PDF zum herunterladen und ausdrucken


 Sehr geehrte Damen und Herren, 

aufgrund der dynamischen Lageentwicklung übermittle ich Ihnen – ergänzend und kon-kretisierend zum Schreiben vom 27.02.2020 – die nachstehend erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen mit der Bitte um konsequente Beachtung: 

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu ei-nem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vor-sichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. 
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, ver-meiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläu-fig zu Hause. 
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnup-fen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Not-dienst unter der Telefonnummer 116117 auf. 
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. 

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzie-herinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symp-tome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kon-takt aufzunehmen. 

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zu-ständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, wer-den diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszu-standes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit wei-ter. 

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten bzw. der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten. 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer, die wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt haben. 

Weitere Hinweise und Empfehlungen werden in den nächsten Tagen folgen. Weitere Fragen und Antworten werden wir in Kürze unter www.km-bw.de zur Verfügung stellen. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Föll 
Ministerialdirektor 


Weiterführende Links