Einschulungsstichtag Schuljahr 2020/21

Das Kultusministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Einschulungsstichtag, beginnend zum Schuljahr 2020/21, schrittweise auf den 30. Juni vorverlegt wird. Das bedeutet, dass zum kommenden Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt werden soll, im Jahr darauf (2021/2022) auf den 31. Juli und wiederum ein Jahr später (2022/2023) auf den 30. Juni. Die abschließende Entscheidung über die Gesetzesänderung trifft der Landtag, das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im März 2020 abgeschlossen sein.

Bereits jetzt bedeutet das jedoch für Sie:

  • Sie müssen Ihr im September 2014 geborenes Kind nicht an der Grundschule anmelden, denn durch die Änderung des Schulgesetzes entfällt die gesetzliche Schulpflicht für das kommende Schuljahr.
  • Sofern Sie dies wünschen, können Sie Ihr Kind jedoch an der Grundschule anmelden und lösen dadurch die Schulpflicht aus.