Schulanmeldung für die neuen Erstklässler

Wann beginnt eigentlich die Schulpflicht?

  • Schulpflichtig sind im Schuljahr 2021-2022 alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Kinder, die zwischen dem 1. August 2021 und Juni 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, sind sogenannte Kann-Kinder (Stichtagsflexibilisierung).

Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes.